Inklusionsunternehmen sind in erster Linie Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. Zusätzlich erfüllen sie jedoch einen besonderen sozialen Auftrag und übernehmen damit besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, mindestens 30%, höchstens 50% ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen Schwerbehinderten nach § 215 SGB IX zu besetzen. Inklusionsunternehmen verwirklichen also inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf.
Bei den Integrationsprojekten handelt es sich um eine durch das Schwerbehindertenrecht (SGB IX) neu geregelte Form der Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen ist, faktisch aber auch eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und dem allgemeinen Arbeitsmarkt darstellt.
Volljährige Personen mit Intelligenzminderung, seelischer Erkrankung oder einer Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung.
Voraussetzungen:
Inklusionsunternehmen beschäftigen mindestens 25% schwerbehinderte Menschen der Zielgruppe. Ihr Anteil an allen beschäftigten Mitarbeitern soll aber 50% nicht übersteigen.
Die Inklusionsprojekte haben folgende Aufgaben:
Finanziell gefördert werden Integrationsprojekte aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Sie können finanzielle Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich betriebswirtschaftlicher Beratung und für besonderen Aufwand erhalten.
Das Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) fördert den Auf- und Ausbau aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und leistet individuelle Lohnkostenzuschüsse.
Die Agentur für Arbeit, die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung und die gesetzliche Rentenversicherung unterstützen die INTEGRA durch Eingliederungszuschüsse.