Sie profitieren von erstklassiger Qualität. Wir sind zertifiziert nach der Norm DIN EN ISO 9001.
Unsere Werkstätten sind nach Sozialgesetzbuch (SGB) IX anerkannte Werkstätten für schwerbehinderte Menschen. Bei Auftragsvergabe an uns bzw. beim Einkauf unserer Möbel können Sie bis zu 50 % des Lohnanteiles im Rechnungsbetrag (Gesamtrechnung abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Wir sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.
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